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Travel Risk Management

Sicher unterwegs auf jeder Geschäftsreise

In Zeiten von Umweltkatastrophen und Krieg ist das Thema Reisesicherheit wichtiger denn je. Im Hinblick auf Ihre Fürsorge- und Haftungspflicht als Unternehmen ist ein professionelles Travel-Risk-Management Konzept daher von entscheidender Bedeutung, sobald Ihr Personal auf Geschäftsreise geht. Die Jahre 2020 bis 2023 haben das Bedürfnis massiv erhöht, dass wir noch gewissenhafter auf uns selbst aufpassen und uns verantwortungsvoll um Andere kümmern müssen.

Konzept

Durch den kontinuierlichen Anstieg von globalen Sicherheitsrisiken und Naturkatastrophen wird das Thema Reisesicherheit immer wichtiger. Im Hinblick auf Ihre Fürsorge- und Haftungspflicht als Unternehmen ist ein Travel-Risk-Management Konzept daher von entscheidender Bedeutung, sobald Ihr Personal auf Geschäftsreisen gehen.

Zielgebiet

Wir bieten Ihren Reisenden mehr Sicherheit, indem wir Sie bereits vor der Reise über ihr Zielgebiet informieren. Mit unserer aktuellen Länderinformations-Datenbank erhalten Sie ein sinnvolles Hintergrundwissen zum Zielland, wichtige Gesundheitsinformationen, empfohlene Impfungen sowie Hinweise zu Verhaltensregeln.

Reisewarnung

Sie werden von uns laufend über weltweite Ereignisse, Naturkatastrophen und Streiks informiert, die Ihre Geschäftsreise beeinträchtigen können. Wir versorgen Sie mit den aktuellsten Reisewarnungen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich betreffen, weil Sie sich gerade in diesem Zielgebiet befinden.

Warnstufen

Bei voreingestellten Warnstufen erhalten die verantwortlichen Manager unverzüglich eine Aufstellung über alle Mitarbeiter, die sich im Krisengebiet aufhalten. Mit diesen wichtigen Informationen können Sie schnell und präzise handeln.

Rufnummer

Unverzichtbar ist eine 24/7 Reisesicherheits-Rufnummer für alle Notfälle. Mit unseren spezialisierten Partnern unterstützen wir Sie in allen Gesundheitsfragen und Krisenfällen im In- und Ausland.

MfG Live Talk zum Thema “Travel Risk Management” verpasst?

Kein Problem! Wir haben alle vorgestellten Produkte und Begriffe für Sie in kurze Clips gepackt.

Gebündelte Kompetenz in einem leistungsstarken Netzwerk.

Für einen umfassenden Schutz – weltweit und jederzeit.

Unser individuelles Sicherheitskonzept für Sie

In Kooperation mit unseren Partnern hat MfG ein Konzept zur Unterstützung beim Thema Sicherheit und medizinischer Versorgung auf Reisen entwickelt.

Unser Konzept beinhaltet u.a.:

  • A1 Bescheinigung,
  • EU Bescheinigung,
  • G35 Beratung,
  • Reiseversicherungen,
  • Neutrale Beratung durch externe Travel Risk Manager,
  • Kostenlose Risikoanalyse ihres Unternehmens,
  • Global Monitoring,
  • Reisewarnungen,
  • Länderinformationsdatenbank,
  • Travel Tracking,
  • Notfall Rufnummern (Medizin, Notfall, Krise),
  • uvm.

Bitte kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Unternehmen nach, in dem Sie sich über das Thema Sicherheit auf Geschäftsreisen bei uns informieren. Wir stellen Ihnen mit unseren Sicherheitspartnern ein geeignetes, auf Sie zugeschnittenes Konzept zusammen.

A1 Bescheinigung

Was ist eine A1 Bescheinigung?

Die A1 Bescheinigung ist ein Formular für den Personenverkehr mit den EU/EFTA Staaten. Damit kann der Angestellte oder Selbständige nachweisen, dass er dem Sozialversicherungssystem eines bestimmten EU/EFTA Staates unterliegt.

Der Reisende ist verpflichtet, die Bescheinigung während des Auslandsaufenthaltes mitzuführen. Ein Auslandsaufenthalt kann mehrere Tage/Wochen oder auch wenige Stunden dauern.

Wer benötigt eine A1 Bescheinigung?

Übt eine in Deutschland versicherte Person ihre Erwerbstätigkeit ganz, teilweise oder nur kurzfristig in anderen EU-Staaten, Island, Lichtenstein, Norwegen oder in der Schweiz aus, benötigt sie eine A1 Bescheinigung.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse zu stellen. Bei privat Krankenversicherten ist die Deutsche Rentenversicherung für den Antrag zuständig. Mit unserem Kooperationspartner der DVKG Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft nutzen Sie einen einfachen Weg für die Beantragung der A1 Bescheinigung. Vor allem die Beantragung per Smartphone und Tablet ermöglicht eine hohe Flexibilität des Beantragungsprozesses.

EU Bescheinigung

Befähigungsnachweis für berufliche Tätigkeiten

Wer in einem anderen EU/EFTA Land eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Land, in dem er seine Tätigkeit erbringen möchte, einen Befähigungsnachweis für seine berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mit einer EU-Bescheinigung erbracht werden.

Was ist die EU-Bescheinigung?

Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16-19 der Richtlinie 2005/36/EG, dient als Befähigungsnachweis für die unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit, die Sie im Bundesgebiet ausüben. Grundsätzlich besteht innerhalb der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, d.h. Sie können sich in einem anderen EU-Staat selbständig machen oder Dienstleistungen erbringen.

Für einige bestimmte Berufszweige wird jedoch im Gastland ein Befähigungsnachweis von Ihnen verlangt, da in jedem EU-Land unterschiedliche Berufszugangsvoraussetzungen bestehen können. So kann z.B. für eine Tätigkeit, die in Deutschland keinen besonderen Zugangsvoraussetzungen unterliegt, im Gastland, in dem Sie Ihre Dienstleistung erbringen möchten, eine Erlaubnispflicht bestehen. Falls von Ihnen ein solcher Befähigungsnachweis verlangt wird, können Sie mit Hilfe der EU-Bescheinigung darlegen, dass und wie lange Sie diese Tätigkeit bereits ausüben. Sie dient also als Nachweis der in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Entsenderichtlinie

Die Grundlage für die EU-Meldepflicht bildet die Entsenderichtlinie 96/71/EG. Seit 2016 besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, bei einer Entsendung innerhalb Europas eine EU-Meldung durchzuführen.

Ziel der Meldung ist es, die arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen des Gastlandes hinsichtlich folgender Punkte nachweisbar zu erfüllen:

Arbeitszeit (Stunden, Urlaub, Vergütung – Mindestlohn)

Arbeitssicherheit, Arbeitsgesundheit

Bitte beachten Sie:

Ihr Unternehmen trägt die Fürsorgepflicht, Arbeitnehmer die in das EU/EFTA Ausland gesendet werden, auf dem entsprechenden Meldeportal des jeweiligen Landes zu melden.

Die Kontrollen in den Destinationen, v.a. in Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz nehmen zu. Empfindliche Sanktionen drohen bereits bei erstmaliger Kontrolle: Geldbußen (bis zu 500.000 €), Verweigerung der Einreise und/oder Zutritt zum Einsatzort ins Gastland, Einbußen der Reputation und möglicher Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, Beschäftigungsverbot in der Destination.

Unsere Lösung für Ihr Unternehmen

Unser Kooperationspartner, die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) bietet eine einfache Lösung für die Durchführung der EU-Meldung an. Nutzen Sie ein Portal für alle Destinationen. Erfahren Sie zielgenau, wann eine Ausnahme greift und keine Meldung durchzuführen ist. Verwenden Sie die relevanten Informationen für zukünftige Meldungen immer wieder.

Unter diesem Link können Sie prüfen, ob eine EU-Meldebescheinigung erforderlich ist, und können eine EU-Meldebescheinigung beantragen:

Nützliche Links für Ihre nächste Reise