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Umbuchung & Stornierung

Es gibt ein Problem? Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Flug verpasst?

Ein Klassiker: Auf dem Weg zum Flughafen/Bahnhof stehen Sie plötzlich im Stau und wissen, dass Sie Ihren Flug/Zug nicht mehr schaffen. Rufen Sie ihr persönliches Business Team unter der Ihnen bekannten Nummer an und wir prüfen gerne Ihre Möglichkeiten, damit Sie Ihre Reise schnellstmöglich fortsetzen können.

Umbuchung

Achtung bei Flugbuchungen: Sobald der Flug als „abgeflogen” gilt, sind Umbuchungen oft nicht mehr möglich und Sie müssen ein neues, meist deutlich teureres, Ticket kaufen. Haben Sie den Hinflug verpasst und es wurde nicht rechtzeitig umgebucht verfällt damit bei vielen Airlines auch automatisch Ihr Weiter- und/oder Rückflug. Daher ist es wichtig, dass Sie ihr Business Team bei Problemen so früh wie möglich vor Abflug kontaktieren, damit wir Sie passend beraten können. Natürlich gilt dies auch für andere Tickets wie Bus oder Bahn. Die speziellen Tarifbedingungen sind immer abhängig von dem von Ihnen gebuchten Tarif. Sollten Sie unsicher bzgl. der Bedingungen Ihres Tickets sein prüfen Sie bitte Ihre Buchungsbestätigung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.

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Streik und außergewöhnliche Umstände

Sie stehen am Flughafen/Bahnhof, nichts geht mehr und die Schlange am Schalter wird immer länger? Rufen Sie ihr persönliches Business Team unter der Ihnen bekannten Nummer an und wir prüfen sofort, welche Alternativen wir Ihnen anbieten können. Welche Ereignisse werden hier berücksichtigt:

 

  • Streik
  • Wetter
  • Naturkatastrophen
  • Notlandung

Stornierung

Im Falle einer Stornierung prüfen wir gerne für Sie, welche Kosten dadurch entstehen, welchen Anspruch Sie auf Erstattung haben und ob es Alternativen gibt.

Wussten Sie, dass Sie bei Flügen zum Beispiel trotz eines nicht stornierbaren Tarifs in den meisten Fällen die Steuer wieder erstattet bekommen? Hierfür brauchen Sie nichts weiter zu tun, als uns telefonisch oder per E-Mail Bescheid zu geben und wir erledigen den Rest.

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Ausgleichszahlung bei Ausfällen

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung stehen Ihnen im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung (ab drei Stunden) von Flügen unter Umständen Ausgleichs- und/oder Unterstützungsleistungen zu.

Kontaktieren Sie Ihr persönliches Business Team, am besten schriftlich oder per E-Mail, mit einer Zusammenfassung des Vorfalls inklusive vorhandener Nachweise und wir reichen die Entschädigungsforderung gerne für Sie bei der jeweiligen Airline ein.