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Powerbank im Flugzeug

Sep. 15, 2026 | Business Travel News, Airlines, Mobilität

Grundsätzlich gilt: Powerbanks gehören ins Handgepäck und nicht in den aufgegebenen Koffer.

Geräte bis 100 Wh sind in der Regel ohne vorherige Genehmigung erlaubt, zwischen 100 und 160 Wh ist eine Zustimmung der Airline erforderlich.

Bei der Lufthansa Group gelten zusätzliche Einschränkungen. Pro Passagier dürfen maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. 

Die Nutzung zum Laden anderer Geräte während des Fluges ist nicht gestattet. Auch das Aufladen der Powerbank über den Bordstrom ist untersagt. Unser Tipp: Vor dem Flug lohnt sich ein kurzer Blick auf die Vorgaben der jeweiligen Airline.

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