Bordkarte suchen, Reisepass vorzeigen, wieder einstecken und wenige Meter später erneut herausholen. Dieser Ablauf könnte an deutschen Flughäfen künftig deutlich seltener werden.
Mit der digitalen Fluggastabfertigung wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um Reisende beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und beim Boarding biometrisch zu identifizieren.
Einen Tag X für alle Flughäfen wird es jedoch nicht geben. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage.
Das Prinzip: Nach einer einmaligen Registrierung erkennt das System den Reisenden über einen Gesichtsscan. Dokumente müssen dadurch nicht bei jedem einzelnen Schritt erneut vorgezeigt werden. Die Nutzung bleibt freiwillig. Wer die klassische Abfertigung bevorzugt, kann diese weiterhin wählen.




