Mehr Klarheit bei Handgepäck und Gebühren: Das ändert sich für Geschäftsreisende ab Oktober 2027
Laptop-Tasche, Rucksack oder Trolley? Was kostenlos mit an Bord darf, unterscheidet sich bislang je nach Airline und gebuchtem Tarif. Ab dem 23. Oktober 2027 sorgen neue EU-Vorschriften für mehr Klarheit.
Das ändert sich:
- Kleine Tasche inklusive: Ein persönlicher Gegenstand, beispielsweise eine Handtasche, Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack, darf künftig grundsätzlich kostenlos mit in die Kabine. Als Orientierung gelten Maße von 40 × 30 × 15 cm oder die Unterbringung unter dem Vordersitz.
- Trolley nicht automatisch kostenlos: Für größere Handgepäckstücke dürfen Airlines weiterhin unterschiedliche Tarife und Gebühren anbieten.
- Mehr Transparenz bei der Buchung: Flugpreise inklusive eines Handgepäckstücks müssen künftig standardmäßig vor Beginn des Buchungsvorgangs angezeigt werden. So lassen sich Angebote besser vergleichen.
Gut zu wissen: Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung gelten weiterhin die jeweiligen Gepäckbestimmungen der Airlines.




